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Nationale Fischereiabgabe

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Nationale Fischereiabgabe

Alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die Absicht haben, in norwe-gischen Flüssen oder Seen Salmoniden – Lachse, Forellen und Seesaiblinge – zu fischen, müssen eine nationale Fischereiabgabe entrichten. Der Nachweis über die erfolgte Zahlung ist beim Fischen mitzubringen und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Abgabe fließt in einen staatlichen Fischereifonds zur Bewahrung und Pflege der wilden Salmonidenbestände und schafft damit die Voraussetzungen, diese Fischarten weiterhin befischen zu können.